Erstattung

Nutzungsausfall nach dem Unfall: Geld für die Tage ohne Auto

Emrah Öztürk7 Min.

KI-unterstützt erstellt, fachlich geprüft von Emrah Öztürk.

Dunkle Limousine von hinten auf einer baumgesäumten Landstraße in der Abenddämmerung

Nach einem unverschuldeten Unfall steht dein Auto oft einige Tage in der Werkstatt. Wenn du in dieser Zeit keinen Mietwagen nimmst, kannst du trotzdem eine Entschädigung verlangen: den Nutzungsausfall. Viele Geschädigte kennen diesen Anspruch nicht und bekommen deshalb weniger, als ihnen zusteht. Hier liest du, wann dir Nutzungsausfall zusteht, wie er berechnet wird und was du dafür tun musst.

Was ist Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall ist eine Entschädigung dafür, dass du dein Auto nach einem Unfall nicht benutzen kannst. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Ein eigenes Auto jederzeit nutzen zu können, hat einen Wert. Fällt diese Möglichkeit wegen eines Unfalls weg, den jemand anderes verursacht hat, muss der Verursacher dafür einstehen.

Zusätzliche Kosten musst du dafür nicht nachweisen. Die Entschädigung steht dir auch zu, wenn du in der Zeit mit Bus, Bahn oder Fahrrad unterwegs warst oder dich von anderen hast mitnehmen lassen.

Die Alternative zum Nutzungsausfall ist ein Mietwagen. Beides zusammen gibt es für dieselben Tage nicht: Entweder die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Mietwagen, oder du bekommst Nutzungsausfall.

Wann steht er dir zu?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Nutzungsausfall. Trägst du eine Mitschuld, wird er entsprechend deiner Haftungsquote gekürzt. Über die eigene Kaskoversicherung gibt es in der Regel keinen Nutzungsausfall, denn sie ersetzt nach deinem Vertrag den Schaden am Fahrzeug selbst.

Außerdem müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Nutzungswille: Du hättest dein Auto in dieser Zeit tatsächlich genutzt.
  • Nutzungsmöglichkeit: Du hättest es auch nutzen können.

Daran fehlt es zum Beispiel, wenn du wegen des Unfalls im Krankenhaus liegst, keinen gültigen Führerschein hast oder ohnehin verreist bist. Anders kann es aussehen, wenn Familienangehörige das Auto regelmäßig mitnutzen.

Ist dein Auto nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher, kannst du es bis zur Reparatur weiter nutzen. Nutzungsausfall gibt es dann für die Tage, an denen es tatsächlich in der Werkstatt steht.

Wie hoch ist der Tagessatz?

Die Höhe richtet sich nicht nach deinen persönlichen Ausgaben, sondern nach einer Tabelle. In der Praxis wird dafür fast immer die Nutzungsausfalltabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch verwendet, die regelmäßig aktualisiert wird. Sie ordnet Fahrzeugmodelle in Gruppen ein, von Gruppe A für kleine Fahrzeuge bis Gruppe L für große und teure Modelle. Jeder Gruppe ist ein fester Tagessatz zugeordnet.

Bei älteren Fahrzeugen wird häufig um eine oder zwei Gruppen herabgestuft, was den Tagessatz senkt. Ab welchem Fahrzeugalter das geschieht, wird nicht überall gleich gehandhabt.

So setzt sich der Nutzungsausfall zusammen
BausteinWoher er kommt
FahrzeuggruppeNutzungsausfalltabelle, meist im Gutachten angegeben
TagessatzFester Betrag, der zur Fahrzeuggruppe gehört
AusfalltageZeit bis zum Gutachten, Überlegungszeit und Reparatur oder Wiederbeschaffung
HaftungsquoteBei einer Mitschuld wird der Betrag anteilig gekürzt

Die Rechnung selbst ist einfach: Tagessatz der Fahrzeuggruppe mal Anzahl der Ausfalltage. Welche Gruppe für dein Auto gilt und wie lange die Reparatur voraussichtlich dauert, wird in der Regel im Schadensgutachten angegeben.

Wie lange wird gezahlt?

Gezahlt wird für die Zeit, in der du dein Auto wegen des Unfalls nicht nutzen kannst. Dazu gehören:

  • die Zeit, bis das Gutachten vorliegt,
  • eine angemessene Überlegungszeit, ob du reparieren lässt oder dir ein anderes Fahrzeug anschaffst,
  • die Dauer der Reparatur oder, bei einem Totalschaden, die Zeit für die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Wichtig ist, dass du zügig handelst. Das nennt man Schadenminderungspflicht. Lässt du dir ohne Grund wochenlang Zeit, werden diese Tage in der Regel nicht erstattet. Dauert die Reparatur dagegen länger, weil zum Beispiel Ersatzteile fehlen, geht das normalerweise nicht zu deinen Lasten.

Rechnest du fiktiv ab, also auf Grundlage des Gutachtens ohne Werkstattrechnung, gibt es Nutzungsausfall nur, wenn dein Auto tatsächlich ausgefallen ist, etwa weil du es selbst repariert hast. Das musst du nachweisen, zum Beispiel mit Fotos. Fährst du das beschädigte Auto einfach weiter, entsteht kein Ausfall.

Stellt das Gutachten einen Totalschaden fest und du willst dein Auto trotzdem behalten, erklärt der Artikel zur 130-Prozent-Regel, wann das möglich ist.

So bekommst du ihn

  1. Beauftrage nach dem Unfall zügig ein unabhängiges Gutachten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten dafür.
  2. Entscheide, ob du einen Mietwagen nimmst oder Nutzungsausfall verlangst. Ist die Schuldfrage unklar, ist Nutzungsausfall oft die sicherere Wahl: Bei einem Mietwagen zahlst du bei einer Mitschuld einen Teil der Mietkosten selbst. Beim Nutzungsausfall bekommst du nur eine geringere Entschädigung, musst aber nichts draufzahlen.
  3. Gib die Reparatur ohne unnötige Verzögerung in Auftrag und bewahre die Werkstattrechnung auf. Sie belegt, wie lange dein Auto in der Werkstatt stand.
  4. Führe den Nutzungsausfall ausdrücklich in deiner Forderung an die gegnerische Versicherung auf und lege das Gutachten bei.

Neben dem Nutzungsausfall steht dir nach einem unverschuldeten Unfall oft auch eine Wertminderung zu. Beide Ansprüche kommen zu den Reparaturkosten hinzu.