Ein Gutachten stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest, aber du möchtest dein Auto behalten. Das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die sogenannte 130-Prozent-Regel erlaubt eine Reparatur auch dann, wenn sie teurer ist als das, was dein Auto vor dem Unfall wert war. Damit die gegnerische Versicherung die Reparatur bezahlt, musst du aber einige Regeln einhalten. Hier liest du, welche das sind.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Um die Regel zu verstehen, helfen drei Begriffe, die in jedem Schadensgutachten stehen:
- Wiederbeschaffungswert: der Preis, den du für ein vergleichbares Fahrzeug im Zustand vor dem Unfall bezahlen müsstest.
- Restwert: der Betrag, den dein beschädigtes Auto noch wert ist.
- Wiederbeschaffungsaufwand: der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Eine Reparatur wäre dann teurer als ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. Normalerweise bekommst du in diesem Fall nur den Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.
Was besagt die 130-Prozent-Regel?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darfst du dein Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Die gegnerische Versicherung muss dann die Reparaturkosten übernehmen, obwohl ein Ersatzfahrzeug günstiger wäre.
Der Grund dafür: Wer sein Auto kennt und behalten möchte, hat daran ein berechtigtes Interesse. Gerichte nennen das Integritätsinteresse. Die Regel gilt, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen muss. Bei einem Schaden über die eigene Kaskoversicherung gelten die Bedingungen deines Versicherungsvertrags.
| Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert | Was erstattet wird |
|---|---|
| Bis 100 Prozent | Die Reparaturkosten, wenn repariert wird |
| Über 100 bis 130 Prozent | Die Reparaturkosten, wenn alle Bedingungen der 130-Prozent-Regel erfüllt sind |
| Über 130 Prozent | Nur der Wiederbeschaffungsaufwand |
Ein Rechenbeispiel mit runden Zahlen: Dein Auto hatte vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. 130 Prozent davon sind 13.000 Euro. Schätzt das Gutachten die Reparaturkosten auf 12.000 Euro, liegst du innerhalb der Grenze. Liegen sie bei 14.000 Euro, ist die Grenze überschritten.
Welche Bedingungen gelten?
Damit die Versicherung die Reparatur bezahlt, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:
- Die Reparatur ist fachgerecht und vollständig. Das Auto wird so repariert, wie es das Gutachten vorsieht. Eine Teilreparatur oder eine Sparreparatur, bei der Arbeiten weggelassen werden, reicht nicht. Gebrauchte Ersatzteile sind erlaubt, wenn die Reparatur trotzdem fachgerecht ist.
- Die Reparatur wird tatsächlich durchgeführt und nachgewiesen, in der Regel mit der Werkstattrechnung. Nur auf Grundlage des Gutachtens abzurechnen, ohne zu reparieren, ist bei der 130-Prozent-Regel nicht möglich.
- Du nutzt das Auto nach der Reparatur weiter, in der Regel mindestens sechs Monate. So zeigst du, dass es dir wirklich darum ging, dein Fahrzeug zu behalten. Verkaufst du es früher, riskierst du, dass nur der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet wird.
Die Versicherung darf die Zahlung nicht bis zum Ende dieser sechs Monate zurückhalten. Die Reparaturkosten sind fällig, sobald die Reparatur erledigt ist.
Auch wenn das Gutachten über 130 Prozent liegt, kann sich ein genauer Blick lohnen: Gelingt die im Gutachten vorgesehene Reparatur fachgerecht und innerhalb der Grenze, zum Beispiel mit gebrauchten Teilen, kann die Regel trotzdem greifen.
Worauf du achten solltest
- Lass zuerst ein unabhängiges Gutachten erstellen und entscheide erst danach, ob du reparierst. Ohne Gutachten kennst du weder den Wiederbeschaffungswert noch den Restwert.
- Gib der Werkstatt das Gutachten mit und lass in diesem Umfang reparieren. Weicht die Werkstatt davon ab, sollte das vorher mit dem Gutachter geklärt werden.
- Bewahre die Werkstattrechnung und alle Reparaturnachweise sorgfältig auf.
- Plane, das Auto nach der Reparatur mindestens sechs Monate zu behalten.
- Für die Zeit der Reparatur kann dir zusätzlich Nutzungsausfall zustehen, wenn du keinen Mietwagen nimmst.
Ob sich eine Reparatur im 130-Prozent-Bereich für dich lohnt, lässt sich erst mit einem Gutachten sicher sagen. Dort stehen Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten, also genau die Werte, auf die es bei dieser Entscheidung ankommt.
